Bauen und Wohnen in Wetter (Ruhr) 9
Zum Baurecht
Anschließend erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
beziehungsweise die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange, die in erster Linie der Information und
Diskussion über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
dient und in der Regel auf zwei Wochen befristet ist.
Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht ein zweistufiges
Beteiligungsverfahren vor, soweit es sich nicht um ein
beschleunigtes beziehungsweise verkürztes Verfahren handelt.
Die frühzeitige Beteiligung sowohl der BürgerInnen
als auch der Träger öffentlicher Belange findet somit zu einem
Zeitpunkt statt, an der die Planung noch flexibel und gestaltbar ist.
Soweit möglich oder nötig werden die Anregungen, die im
Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bei der Verwaltung
vorgebracht worden sind, in die Planung eingearbeitet. Ist die
überarbeitete Planung fertiggestellt, fasst der zuständige
Fachausschuss den Beschluss zur öffentlichen Auslegung.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wird
ortsüblich bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung erfolgt für
die Dauer von 30 Tagen. Diese Offenlage der Planung hat den
Zweck, den BürgerInnen sowie den Trägern öffentlicher Belange
Gelegenheit zu geben, Anregungen und Stellungnahmen
vorzubringen, um auf die Gestaltung der Planung Einfluss zu
nehmen. Sofern die Anregungen zu einer erheblichen
Veränderung der Planung geführt haben, ist der Verfahrensschritt
der Offenlegung zu wiederholen, um der Öffentlichkeit die
Möglichkeit zu geben, auch zu dieser geänderten Planung Stellung
zu nehmen. Der Satzungsbeschluss ist letztendlich auch der
Abschluss des Verfahrens. Diesem Prozess schließt sich die
Prüfung der Anregungen und Stellungnahmen durch die
Verwaltung an. Öffentliche und private Belange werden
gegeneinander und untereinander abgewogen. Der Rat trifft
die abschließende Abwägungsentscheidung und fasst den
Satzungsbeschluss. Nach der ortsüblichen Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan unmittelbar in Kraft.
Der Beteiligungsserver
Seit dem Frühjahr 2018 besteht die Möglichkeit, auf der
Homepage der Stadt Wetter (Ruhr) alle Bebauungspläne
der Stadt Wetter (Ruhr) einzusehen. Zu den einzelnen
Bebauungsplänen werden alle wichtigen Informationen wie die
Begründung zum Plan, die Anlagen (zum Beispiel Gutachten)
sowie der jeweilige Ansprechpartner aufgelistet. Neben den
rechtskräftigen Bebauungsplänen und Satzungen aus dem Bereich
der Bauleitplanung werden auch weitergehende Informationen zu
den im Aufstellungsverfahren befindlichen Bauleitplänen sowie zu
informellen Planungen bereitgestellt. Die Suche erfolgt über die
interaktive Bebauungsplanübersicht oder die gegliederte
Listenansicht.
Der neue Planungsinformations- und Beteiligungsserver bietet
auch die Möglichkeit, sich einfach und schnell im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung in die Stadtplanung einzubringen.
BürgerInnen können sich die Pläne und Plandaten zunächst auf
der Ausgabeseite anschauen und anschließend innerhalb der
Zeiträume der Öffentlichkeitsbeteiligungen über das Online-
Formular eine Stellungnahme abgeben. Neben einem Text
können auch Bilder oder Dokumente über das Formular
hochgeladen und anschließend mit versendet werden.
Die Stellungnahme inklusive aller Daten wird dann der Stadt zur
Auswertung übermittelt.
Web-Adresse Beteiligungsserver: www.o-sp.de/wetter
Der Innenbereich
Im Planungsrecht wird grundsätzlich zwischen Innen- und
Außenbereich unterschieden. Unter Innenbereich werden laut
§ 34 BauGB „im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ verstanden,
die nicht durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant sind.
Im unbeplanten Innenbereich orientiert sich die Genehmigung
von Bauvorhaben nach der vorhandenen Umgebungsbebauung.
Hier ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach folgenden
Kriterien in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die
Erschließung gesichert ist: Dabei sind die Art (zum Beispiel
Wohngebäude in einem Wohngebiet) und das Maß der
baulichen Nutzung (etwa die geplante Grundfläche, die Höhe
oder das Volumen im Vergleich zur vorhandenen Bebauung in
der näheren Umgebung), die Bauweise (offene oder
geschlossene Bauweise) und die Grundstücksfläche, die überbaut
werden soll (zum Beispiel Bautiefe) zu beurteilen.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt
werden und die Erschließung muss gesichert sein. Falls über diese
Voraussetzungen Zweifel bestehen, empfiehlt sich eine
Bauberatung durch den Fachdienst Stadtentwicklung oder den
Fachdienst Bauaufsicht.
Quelle: Stadt Wetter (Ruhr)
/wetter