Die Bauplanung
Bauen und Wohnen in Wetter (Ruhr)
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Bauverantwortliche und
Planung
Bei der Planung und Ausführung Ihres Bauvorhabens werden Sie
als Bauverantwortliche mit einer Fülle von für Sie neuen Fragen
und Entscheidungen konfrontiert. Bei der Menge an rechtlichen,
technisch/wirtschaftlichen und gestalterischen Fragen ist die
Gefahr groß, den Überblick zu verlieren. Durch
Fehleinschätzungen und späte Änderungen der Planung können
die Baukosten erheblich steigen. Sie sollten deshalb nicht darauf
verzichten, Ihr Bauvorhaben frühzeitig professionell begleiten zu
lassen. Die entsprechenden Planungs- und Beratungsleistungen
werden üblicherweise von Architektur- oder Ingenieurbüros
angeboten. Verlässliche Auskunft über entsprechende Büros in
Ihrer Umgebung geben die Architektenkammer des Landes
Nordrhein-Westfalen (www.aknw.de) und die Ingenieurkammer
Bau NRW (www.ikbaunrw.de).
Ein weiterer Weg zu den richtigen Planenden führt, neben
Branchenverzeichnissen, oft auch über Bekannte oder über
Gebäude in der näheren Umgebung, die Ihnen besonders
zusagen.
Manchmal ist beim Kontakt mit Planenden unklar, ab wann es zu
einer Beauftragung und damit zu einem Honoraranspruch
kommt. Da ein entsprechender Vertrag mündlich oder schriftlich
geschlossen werden kann, sollten Sie und die Planenden sich
frühzeitig über Art und Umfang der gewünschten Leistungen einig
sein. Deshalb ist es sinnvoll, eine schriftliche Vereinbarung zu
treffen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die
Architektenkammer NRW hat beispielsweise auf ihrer
Internetseite Orientierungshilfen zur Vertragsgestaltung
veröffentlicht, die natürlich unverbindlich sind, aber als
Anhaltspunkt dienen können.
Entwurf und Bauantrag
Der Entwurf Ihres Bauvorhabens soll die funktionellen
Anforderungen an das Gebäude erfüllen, Ihren
Gestaltungsvorstellungen entsprechen und im Rahmen Ihrer
Möglichkeiten finanzierbar sein. Die Aufgabe für die Planenden
besteht also darin, Ihre Vorstellungen und Anforderungen an das
Objekt mit den grundstücksbezogenen, rechtlichen und
finanziellen Möglichkeiten in Einklang zu bringen.
Hierfür werden zunächst die für die Planung notwendigen
Grundlagen ermittelt. Dazu können beispielsweise die Begehung
des Grundstücks, die Erkundung der baurechtlichen
Rahmenbedingungen oder der technischen Voraussetzungen
gehören. In der Vorentwurfsplanung werden erste Entwürfe Ihres
Vorhabens erarbeitet. Diese werden im Dialog mit Ihnen
verändert und optimiert. Die Anordnung des Hauses und der
Stellplätze auf dem Grundstück können entscheidende
Auswirkungen auf die Nutzbarkeit des Grundstückes haben.
Deshalb sollten Sie in dieser Phase auch schon Ideen zu Lage und
Gestaltung des Gartens entwickeln. Sind Sie mit dem Vorentwurf
einverstanden, kann mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
begonnen werden. Alle Pläne werden jetzt im Maßstab 1:100
gemäß der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) ausgearbeitet und
mit den Bauantragsunterlagen eingereicht. Die Darstellung gemäß
der Bauprüfverordnung (siehe auch Anlagen I und II zur
BauPrüfVO) ermöglicht eine sichere und zügige Beurteilung Ihres
Vorhabens durch die Mitarbeiter des Fachdienstes Bauaufsicht.
Die Bauvorlagen müssen (bis auf wenige, in der Bauordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen beschriebene Ausnahmen) von
Entwurfsverfassenden unterschrieben sein, welche
bauvorlageberechtigt sind. Dies sind zum Beispiel Personen, die
die geschützte Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“
führen dürfen oder Mitglieder der Ingenieurkammer Bau
Nordrhein-Westfalen, die in der Liste der Bauvorlageberechtigten
geführt werden. Zu den Bauvorlagen gehören auch die
sogenannten „bautechnischen Nachweise“.
Das sind, je nach Bauvorhaben, der Standsicherheitsnachweis
(statische Berechnung) sowie die Nachweise über Schall-,
Wärme- und Brandschutz. Für ihre Erstellung beziehungsweise
Prüfung sind teilweise staatlich anerkannte Sachverständige
erforderlich. Nähere Auskunft zu den für Ihr Vorhaben
erforderlichen Unterlagen erteilt der Fachdienst Bauaufsicht der
Stadtverwaltung Wetter (Ruhr).
Die Anforderungen, die an die Qualifikation und die Verlässlichkeit
der fachlich am Bau beteiligten Personen, insbesondere an die
Entwurfsverfassenden sowie die FachingenieurInnen gestellt
werden, beruhen auf dem Umstand, dass diese ein hohes Maß an
Verantwortung für die einwandfreie Umsetzung des materiellen
Baurechts übernehmen. Diese sind verpflichtet, eine
entsprechende Berufshaftpflichtversicherung und regelmäßige
Weiterbildungsmaßnahmen nachzuweisen.
Bauvoranfrage/Vorbescheid
Eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) empfiehlt sich, um
einzelne Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens, etwa ob ein
Grundstück Ihren Vorstellungen entsprechend bebaut werden
darf, vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren zu klären.
Auch die Vorlagen für eine Bauvoranfrage müssen von einer
bauvorlageberechtigten Person durch Unterschrift anerkannt
werden, es sei denn, Sie wollen nur ganz allgemein die Art der
baulichen Nutzung, die Bauweise oder die überbaubare
Grundstücksfläche abklären (Planungsrechtlicher Vorbescheid).
/(www.aknw.de)
/(www.ikbaunrw.de)