
Bauen und Wohnen in Wetter (Ruhr) 17
Vor Ausführungsbeginn wird die Ausführungsplanung erstellt.
Diese Zeichnungen, die üblicherweise, je nach Detaillierungsgrad,
in den Maßstäben 1:50 bis 1:5 dargestellt werden, enthalten alle
für die Handwerker notwendigen Informationen zur Erstellung
Ihres Bauvorhabens. Anhand der Ausführungsplanung werden
Leistungsverzeichnisse einzelner Gewerke erstellt und mit diesen
entsprechende Angebote eingeholt. Auf Grundlage der Angebote
vergeben Sie als Bauverantwortliche die Arbeiten an Firmen Ihrer
Wahl.
Bauleitung
Eine Bauleitung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ist für die
Koordination und Überwachung der Baustelle zuständig und
verantwortlich. Dabei sorgt sie dafür, dass die Baumaßnahme dem
öffentlichen Baurecht, insbesondere den allgemein anerkannten
Regeln der Technik und den Bauvorlagen entsprechend
durchgeführt wird und erteilt die dafür erforderlichen
Anweisungen. Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren
Betrieb der Baustelle, besonders auf das gefahr- und reibungslose
Ineinandergreifen der Arbeiten der einzelnen Unternehmen und
auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen zu achten.
Die Landesbauordnung fordert daher, dass die Bauleitenden über
die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Erfahrung
verfügen müssen. Die Bauleitenden erstellen einen Terminablauf
und weisen die Unternehmen an Ort und Stelle ein. Sie
kontrollieren die Ausführung der einzelnen Leistungen, führen ein
Bautagebuch und fertigen bei Abnahmen ein Protokoll an, in dem
eventuell noch vorhandene Mängel und die
Nachbesserungsfristen dafür festgehalten werden. Parallel zum
Baugeschehen sind Teil- und Schlussrechnungen zu prüfen, die
Gewährleistungsfristen entsprechend den Abnahmen festzulegen
und Zahlungen durch die Auftraggebenden zu veranlassen.
Für Baustellen ab einer bestimmten Größe oder mit Beschäftigten
mehrerer Arbeitgeber müssen Sie darüber hinaus einen
„Sicherheits- und Gesundheitskoordinator“ (SiGeKo) einsetzen.
Dessen Aufgabe besteht darin, die Einhaltung der
Arbeitsschutzbestimmungen zu gewährleisten und
möglicherweise gefährliche Arbeiten abzusichern.
Bauphasen
Baubeginn
Nach der Erteilung der Baugenehmigung können Sie mit dem Bau
beginnen, der Beginn selbst muss eine Woche vorher beim
Fachdienst Bauaufsicht angezeigt werden.
Dazu müssen bei neu zu errichtenden Gebäuden/Gebäudeteilen
Grundriss und Höhenlage der genehmigten baulichen Anlage
abgesteckt werden. Durch in den Boden eingeschlagene und mit
Höhenmarkierungen versehene Pflöcke werden auf dem
Grundstück die genehmigte Gebäudegrundrissfläche, ihre
Grenzabstände und ihre Höhenlage in Bezug zum Straßen- und
Kanalniveau festgelegt.
Dem Fachdienst Bauaufsicht ist Gelegenheit zur Überprüfung der
Absteckung zu geben. Sie müssen dafür sorgen, dass die
Baugenehmigung und die Bauvorlagen (die Teil der
Baugenehmigung sind) an der Baustelle vorliegen.
Abnahmen
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben erfolgen für den
Rohbau und das fertiggestellte Gebäude Besichtigungen des
Bauzustandes. Die Fertigstellung von Rohbau oder
Gesamtbauwerk ist dem Fachdienst Bauaufsicht durch den
Bauherrn eine Woche vorher anzuzeigen. Entsprechende
Vordrucke liegen der Baugenehmigung bei. Der Mitarbeiter des
Fachdienstes Bauaufsicht vergewissert sich bei der
Rohbauabnahme, ob seine Ausführung eine Fertigstellung erlaubt.
Bei der Besichtigung zur abschließenden Fertigstellung bzw.
Aufnahme der Nutzung wird geprüft, ob der Endzustand die
gefahrlose Benutzung erlaubt. Die erforderlichen Bescheinigungen
und Nachweise zu den jeweiligen Anzeigen sind unaufgefordert
mit vorzulegen. Die Zustandsbesichtigungen sind
gebührenpflichtig. Auch der Kanalanschluss muss abgenommen
werden. Entsprechende Termine vereinbaren Sie bitte mit dem
Stadtbetrieb der Stadt Wetter (Ruhr).
Einmessen
Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens besteht eine
gesetzliche „Einmessungspflicht“. Diese Einmessung muss durch
eine zu Katastervermessungen berechtigte Stelle vorgenommen
werden. Anschließend wird das betreffende Gebäude lagerichtig
in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen.
Die Bauausführung