
Bauen und Wohnen in Wetter (Ruhr) 23
Barrierefreies Bauen und Wohnen
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen schreibt vor,
dass in neu zu errichtenden Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis
5 mit Wohnungen diese barrierefrei und eingeschränkt mit dem
Rollstuhl nutzbar sein müssen. Des Weiteren müssen bauliche
Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, im erforderlichen Umfang
barrierefrei sein. Dies gilt jedoch nicht, wenn aufgrund
schwieriger Geländeverhältnisse oder ungünstiger vorhandener
Bebauung sich dieses nur unter unverhältnismäßigem
Mehraufwand erfüllen ließe. Gebäude mit mehr als drei
oberirdischen Geschossen (jedoch nicht solche der
Gebäudeklassen 1 und 2) müssen Aufzüge in ausreichender Zahl
haben, die von der öffentlichen Verkehrsfläche und den
Wohnungen des Gebäudes aus barrierefrei erreichbar sind.
Die technischen Vorgaben zur Barrierefreiheit ergeben sich aus
der, durch Verwaltungsvorschrift, in großen Teilen als Technische
Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführten DIN 18040.
Hieraus ergeben sich die technischen Maßgaben zu u. a.
Rampenneigungen, lichten Öffnungsbreiten von Türen, Flurbreiten
und Bewegungsflächen.
Wohnkomfort durch
vorausschauendes Bauen
Sie wollen ein Haus bauen, einen Altbau umbauen und Ihr
Eigentum zukunftssicher gestalten? Dazu gibt es zu bedenken,
dass Anforderungen und Bedürfnisse an den Wohnraum sich im
Laufe der Zeit stark wandeln können. Bei der Gestaltung des
eigenen Zuhauses sollten Sie daher auch an spätere Zeiten
denken, damit körperliche Probleme oder eine Behinderung Sie
nicht zwingen, aus den eigenen vier Wänden auszuziehen.
Eine Richtschnur zur Umgestaltung der eigenen vier Wände kann
dabei die DIN 18040 sein. Hier werden technische Grundlagen
und Anforderungen zusammengefasst, um eine weitgehende
Barrierefreiheit in Wohnungen, Gebäuden und im Wohnumfeld,
als auch im Neubau umzusetzen. Die Normen sind umfangreich
und allumfassend, da sie u.a. auch für Menschen mit einer
körperlichen Einschränkung, Hörschädigung oder Seheinschränkung
entwickelt wurden. Aus diesem Grund wurden Auszüge von der
FTB-Wohnberatung für die wichtigsten Wohnbereiche
herausgefiltert, die vorausschauend berücksichtigt werden
könnten. Intensivere Beratungen zu diesem Themenbereich
können von der FTB-Wohnberatung durchgeführt werden.
Empfehlungen in Anlehnung an
die DIN 18040
Hauseingänge
Wege zu Gebäuden
sollten:
§§mindestens 1,50 m breit
und schwellen- und
stufenlos sein.
Ist dies baustrukturell
nicht möglich, ist
ein Mindestmaß
von 1,20 m einzuhalten.
Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen
Niveauunterschiede mittels technischer Fördersysteme oder
Rampen überwunden werden können.
§§ eben, rutschhemmend und mit festen Belägen ausgeführt
werden.
Haus- und Wohnungseingangstüren sollten:
§§ eine Durchgangsbreite von mindestens 0,80 m erreichen
(besser 0,90 m).
§§ in einer Höhe
zwischen 0,85 m und
1,05 m
Bedienelemente
(zum Beispiel
Türdrücker, Stoß- und
Zuziehgriffe,
Schließzylinder)
aufweisen.
§§ stufen- und schwellenlos sein. Ist dies baustrukturell nicht
möglich, dürfen Schwellen maximal 20 mm hoch sein.
Darüber hinaus empfiehlt die FTB-Wohnberatung, dass:
§§ der Eingangsbereich und die Hausnummer hell beleuchtet sein
sollte.
Treppen sollten:
§§ Handläufe ohne Unterbrechung über alle Geschosse aufweisen,
wobei die Enden der Handläufe nicht frei in den Raum ragen
dürfen.
§§ durch Handläufe mit ertastbaren Hinweisen am Anfang und am
Ende kenntlich gemacht sein.
Rampen zum Wohnhaus sollten:
§§ eine nutzbare Breite von mindestens 1,20 m aufweisen.
§§ eine maximale Neigung von 6 % aufweisen.
§§mit beidseitigen Handläufen in 0,85 m Höhe ausgestattet sein,
wobei die Enden der Handläufe nicht frei in den Raum ragen
dürfen.
§§ an ihren Zu- und Abfahrten jeweils Bewegungsflächen von
mindestens 1,50 m x 1,50 m aufweisen.
Wohnräume:
Flure innerhalb von Wohnungen sollten:
§§ nach Umbau eine nutzbare Mindestbreite von 1,20 m haben
(besser 1,50 m).
§§ schwellenlos sein.