
Bauen und Wohnen in Wetter (Ruhr) 25
Service
Rechtliche Grundlagen
und Begriffe
Befreiung
Befreit werden kann in Einzelfällen, wenn bestimmte Kriterien
(gemäß § 31 Baugesetzbuch) vorliegen. Einzelfälle bedeuten
dabei, dass nicht allgemein, sondern nur an besonderer Stelle aus
besonderem Grund von einer Festsetzung befreit werden kann,
damit die Abweichung von der Festsetzung nicht zum Normalfall
wird. Die Grundzüge der Planung, also die durch den
Bebauungsplan verfolgten Entwicklungsziele, dürfen nicht
konterkariert werden. Gründe des Allgemeinwohls müssen dies
erfordern, die Abweichung muss städtebaulich vertretbar sein,
beziehungsweise zur Beseitigung einer durch die Planung nicht
beabsichtigten Härte erforderlich sein. Dabei können
städtebaulich sinnvoll Wert steigernde oder persönliche
Gesichtspunkte nicht als unbeabsichtigte Härte geltend gemacht
werden. Nachbarschützende Belange der Planung sind im
Weiteren zu berücksichtigen.
Die Befreiung muss beim Fachdienst Bauaufsicht beantragt
werden und wird dann beschieden. Ein vorheriges Gespräch beim
Fachdienst Stadtentwicklung ist sinnvoll, um die Möglichkeit zur
Befreiung abzuklären.
Gestaltungssatzungen
Neben den Bebauungsplänen gibt es im Stadtgebiet auch
Bereiche mit Gestaltungssatzungen. Diese sind ebenso wie die
Bebauungspläne kommunale Satzungen, die vom Rat der Stadt
beschlossen werden. Sie machen Aussagen zur äußeren
Gestaltung der Gebäude, etwa zu Materialien, Farben oder zu
Gauben und zu den Außenanlagen, beispielsweise zu Zäunen.
Gestaltungssatzungen sind wie Bebauungspläne zu beachten.
Auskunft darüber kann Ihnen der Fachdienst Stadtentwicklung
geben. Die Geltungsbereiche der Wetteraner
Gestaltungssatzungen finden Sie zudem auf dem
Beteiligungsserver.
Erhaltungs- und Denkmalschutzsatzungen
„Erhaltungssatzungen“ können für bestimmte, aufgrund ihrer
städtebaulichen oder sozialen Struktur besonders erhaltenswerte
Gebiete, den Erhalt von Gebäuden oder städtebaulichen
Strukturen anordnen. Dies kann einem Abriss mit
anschließendem Neubau oder einem Umbau entgegenstehen.
Denkmalbereichssatzungen werden erlassen, wenn ein ganzes
Gebiet aufgrund seiner Struktur und seines Erscheinungsbildes
denkmalwürdig ist. In diesen Bereichen sind zum Beispiel An- und
Neubauten nur mit Zustimmung der Denkmalschutzbehörde
zulässig, also unter Umständen auch im zusammenhängend
bebauten Innenbereich nicht möglich.
Gebäudeklassen
bezeichnen die systematische Eingliederung von Gebäuden
insbesondere bezüglich der Brandschutzanforderungen nach
einer Kombination der Kriterien
§§ Gebäudehöhe,
§§ Zahl der Nutzungseinheiten,
§§ Größe der Nutzungseinheiten.
Unterschieden werden sie nach den Klassen 1 bis 5.
Abstandsflächen
Abstandsflächen sind Flächen, die von oberirdischen Gebäuden
freizuhalten sind, wenn Häuser nicht unmittelbar
aneinandergebaut werden. Die Abstandsflächen dienen der
Sicherheit der Gebäude, um die Ausbreitung von Bränden zu
verhindern. Darüber hinaus sollen sie auch eine ausreichende
Belichtung garantieren.
Dementsprechend gelten für Baugebiete verschiedene, auf die
jeweilige Nutzungsart abgestimmte Abstandflächenregeln, ein
Mindestmaß von drei Metern ist aber immer einzuhalten. In den
Abstandflächen sind Stellplätze und Garagen bis zu einer
gewissen Größe erlaubt, soweit ein Bebauungsplan sie nicht
ausdrücklich ausschließt.
Brandschutz
Der Schutz vor Feuer und Rauch hat Einfluss auf die Errichtung
von Gebäuden. Neben den Abstandsflächen zur Sicherheit von
Brandüberschlag geht es dabei um Flucht- und Rettungswege
sowie Anforderungen an den Brandwiderstand von Baustoffen
oder Bauteilen wie Türen oder Gebäudetrennwänden.
Die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften wird bei der
Baugenehmigung geprüft. Dabei ist für Aufenthaltsräume wichtig,
dass sie über zwei Rettungswege verfügen: Der erste muss auf
sicherem Weg ins Freie führen, also üblicherweise durch Flur und
Treppenhaus, der zweite kann auch eine für die Feuerwehr
„anleiterbare“ Stelle sein.
Stellplätze
Da durch einen Neu- oder Umbau oder aufgrund einer
Nutzungsänderung oft zusätzlicher Verkehr anfällt, muss eine
entsprechende Anzahl von Parkplätzen für Autos und bei
Wohngebäuden über Einfamilienhausgröße auch für Fahrräder