Bauen und Wohnen in Wetter (Ruhr) 27
Servicepartner Stadtbetrieb
Der Stadtbetrieb
Wetter (Ruhr) ist ein
wichtiger
Servicepartner, wenn
es ums Bauen, Sanieren
und Fragen rund um
das Grundstück geht.
Ganz gleich, ob es sich
dabei um Fragen der Grundstücksentwässerung oder Arbeiten
am Gehweg handelt: Die Mitarbeitenden des Stadtbetriebes
stehen Ihnen kompetent mit Rat und Tat zur Seite.
Anträge für Aufbrüche im Straßenbereich und
Gehwegüberfahrten
Aufbrüche im Straßen- und Gehwegbereich sowie die Herstellung
von Überfahrten in Gehwegen sind schriftlich (formlos) mit
Skizzen zu beantragen. Die Ausführung der Arbeiten muss durch
ein zugelassenes Tiefbauunternehmen durchgeführt werden.
Zusätzlich muss für den öffentlichen Verkehrsraum eine
straßenverkehrsrechtliche Genehmigung bei der Stadt Wetter
(Ruhr) beantragt werden. Die Materialien im öffentlichen Bereich
werden durch den Stadtbetrieb vorgegeben.
Weitere Informationen:
Elena Kleine
Tel.: 840635
E-Mail: elena.kleine@stadtbetrieb-wetter.de
Anträge nach Baumschutzsatzung zur Fällung von Bäumen
Bäume sorgen für ein grünes, lebendiges Stadtbild. Dass die
positive Wirkung von Bäumen für das Stadtbild, das Klima, den
Arten- und Biotopschutz gesichert wird, ist das Ziel der
Baumschutzsatzung. Diese wird als Ortssatzung erlassen, um für
GrundstückseigentümerInnen die Voraussetzungen festzuschreiben,
unter denen sie Bäume auf ihrem Grundstück im
Siedlungsbereich fällen dürfen.
Weitere Informationen:
Michael Lange
Tel.: 840631, E-Mail: michael.lange@stadtbetrieb-wetter.de
Beratung zu allen Fragen der Grundstücksentwässerung:
Anträge auf Einleitung von Abwasser in die Kanalisation,
Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung in das
Grundwasser oder ein Gewässer
Das Thema Grundstücksentwässerung betrifft alle Fragen rund um
Dichtigkeit, Sanierung, Neubau und Klärschlammausfuhr. Die
Anträge zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation können
formlos beim Stadtbetrieb gestellt werden. Für eine Einleitung in
das Grundwasser oder in ein Gewässer sind die notwendigen
Antragsunterlagen -über den Stadtbetrieb- an die Untere
Wasserbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zu stellen. Vor
Antragstellung ist auf jeden Fall ein Beratungsgespräch sinnvoll, um
den Umfang und Qualität der einzureichenden Unterlagen
abzusprechen.
Weitere Informationen:
Anisa Sali
Tel.: 840694
E-Mail: anisa.sali@stadtbetrieb-wetter.de
Anna-Jasmin Gropengießer
Tel.: 840689
E-Mail: anna-jasmin.gropengiesser@stadtbetrieb-wetter.de
Kanalanschlussbeiträge
Ist das Grundstück im rechtlichen Sinn noch nicht oder noch
nicht voll erschlossen, so sind noch anfallende
Kanalanschlussbeiträge zu zahlen. Das Baugrundstück unterliegt
der Beitragspflicht, wenn es an die Abwasseranlage tatsächlich
und rechtlich angeschlossen werden kann, und wenn nach der
Entwässerungssatzung ein Anschlussrecht besteht.
Weitere Informationen:
Simone Nehring-Schmutzler
Tel.: 840606
E-Mail: simone.nehring@stadtbetrieb-wetter.de
Straßenreinigung
Gehwege und Rinnsteine:
Nach der Straßenreinigungssatzung sind Gehwege und Rinnsteine
nach Bedarf, mindestens 14-täglich, von den
GrundstückseigentümerInnen oder Beauftragten zu reinigen. Die
Rinnsteinreinigung in den Kernzonen und Gewerbegebieten
übernimmt der Stadtbetrieb.
/wertstoffland.de
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