
Die Bauplanung
Bauen und Wohnen in Wetter (Ruhr)
14
privater Rechte Dritter erteilt. Erforderlichenfalls werden
Nebenbestimmungen wie Auflagen und Hinweise in die
Baugenehmigung aufgenommen. Unter Umständen benötigen Sie
für Ihr Vorhaben neben der Baugenehmigung weitere
Genehmigungen (siehe auch: „Sonstige Genehmigungen für das
Bauen“). Diese zusätzlichen Genehmigungen müssen Sie
eigenverantwortlich beantragen.
Teilbaugenehmigung
(§ 76 BauO NRW 2018)
Nur unter eng umgrenzten Voraussetzungen ist es möglich, für
untergeordnete Ausführungsarbeiten, wie Erstellung der Baugrube
und der Gründung der beantragten Baumaßnahme, eine
vorausgehende Gestattung als sogenannte „Teilbaugenehmigung“
zu erhalten. Die Teilbaugenehmigung berechtigt aber nur zur
Ausführung des festgelegten Teilbereiches. Mit ihr bindet sich die
Bauaufsicht bezüglich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit
des Gesamtvorhabens. Der Bauantrag muss also zum Zeitpunkt
der Beantragung der Teilbaugenehmigung soweit vollständig
prüfbar sein. An die bereits ausgeführten Teile können jedoch
zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn sich dieses aus
Sicherheitsgründen bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen als
notwendig herausstellt.
Genehmigungsfreistellung
(§ 63 BauO NRW 2018)
Die Errichtung oder Änderung oder Nutzungsänderung von
Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 und sonstiger
Gebäude der Klassen 1 und 2, die keine Sonderbauten sind,
einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen, bedarf
keiner Baugenehmigung, wenn
§§ das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen
Bebauungsplanes liegt,
§§ allen seinen Festsetzungen entspricht,
§§ die Erschließung gesichert ist,
§§ das Vorhaben den bauordnungsrechtlichen Vorgaben ohne
Abweichung entspricht und
§§ die Stadt Wetter (Ruhr) nicht innerhalb eines Monats nach
Eingang der einzureichenden Unterlagen erklärt, dass ein
Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Die Stadt Wetter (Ruhr) kann innerhalb eines Monates verlangen,
dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll,
wenn zum Beispiel aus ihrer Sicht eine Überprüfung der oben
angeführten Voraussetzungen für die Genehmigungsfreiheit
erforderlich ist. Die Bauvorlagen des Gebäudes sind in jedem Fall
für die Vollständigkeit der Bauakten einzureichen. Da die Prüfung
wegfällt, sind Bauverantwortliche und Entwurfsverfassende für die
Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen selbst
verantwortlich. Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse bleiben
unberührt. Die Stadt Wetter (Ruhr) ist nicht verpflichtet, die
vorgelegte Planung im Rahmen der Genehmigungsfreistellung auf
Richtigkeit zu prüfen.
Auf Antrag der Bauherrschaft kann, auch bei Vorliegen der
Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung, das „Einfache
Genehmigungsverfahren“ durchgeführt werden.
Genehmigungsfreie Vorhaben
(§ 62 BauO NRW 2018)
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen benennt
einen umfangreichen Katalog an Vorhaben, die nicht
genehmigungsbedürftig sind.
Dazu zählen zum Beispiel:
§§ Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder
Feuerstätten (also zum Beispiel Gartengerätehäuser) die
mindestens 3 m von der Nachbargrenze entfernt sind, bis zu
einem Brutto-Rauminhalt von 75 m2 (im Außenbereich nur,
wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und
weder zu Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen),
§§ Garagen, einschließlich überdachter Stellplätze (Carports) mit
einer mittleren Höhe bis zu 3 m (jede Wand/Seite ist einzeln
zu betrachten und darf jeweils diese Höhe im Mittel nicht
überschreiten!) und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m2,
außer im Außenbereich,
§§ Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 m2 und
einer Tiefe bis zu 4,50 m, Balkonverglasungen und
-überdachungen bis 30 m2 Grundfläche und unbeheizte
Wintergärten bis 30 m2 Brutto-Grundfläche bei den
Gebäudeklassen 1 bis 3, wenn sie einen Mindestabstand von
3 m bis zur Nachbargrenze einhalten,
§§ Einfriedungen bis zu 2 m Höhe,
§§ Stellplätze bis zu 100 m2
§§ ...
Wichtig: Genehmigungsfrei bedeutet nicht automatisch, dass ein
Vorhaben zulässig ist!
So können planungsrechtliche Festsetzungen im Geltungsbereich
eines Bebauungsplanes, einer Gestaltungssatzung oder
denkmalrechtliche Beschränkungen einer Zulässigkeit eines
bauordnungsrechtlich genehmigungsfreien Vorhabens
entgegenstehen. Es wird von der Stadt Wetter (Ruhr) daher
dringend empfohlen, vor Ausführung eines solchen Vorhabens
mit dem Fachdienst Stadtentwicklung oder Bauaufsicht zur
Klärung der Genehmigungsbedürftigkeit und der
planungsrechtlichen/denkmalrechtlichen Zulässigkeit Kontakt
aufzunehmen!